Innendienstweisung

Action Express 1/93

Betr.: Latrine, Feld, vierfach

Hier: Nutzungsanweisung

Bezug: Weisung lnSan 111/4 vom 23.01.1963

Die exessive, hemmungslose Nutzung der Latrine, Feld, vierfach (Vierzylinder), führt neben bedenklichen hygienischen Zuständen, auch zur einer nicht mehr vertretbaren Kostenentwicklung für den Dienstherren. Der Verbrauch an Plastiksäcken, Chlorkalk und Toilettenpapier hat ein Ausmaß erreicht, das über den vorgesehenen Haushaltstitel nicht mehr finanzierbar ist.

Gemäß Weisung lnSan steht dem Soldaten einmal täglich die kostenfreie Nutzung der dienstlich bereitgestellten Entsorgungseinrichtungen zu. Darüberhinaus hat der Soldat seine Nahrungszufuhr so einzurichten, daß nicht mehr als 350gr Abfallprodukte (Feststoffe) pro Mann und Tag entstehen. Der Kostenansatz für eine einmalige Nutzung der Feldlatrine beträgt derzeit DM 1,23. Personen, die nicht der Bundeswehr angehören, haben einen VerwaltungskostenzusChlag von DM 0,44 zu entrichten.

Ab sofort wird folgendes Verfahren befohlen:

1. Der StffFw händigt jedem Soldaten bei der Morgenparole eine Wertmarke für die kostenfreie Nutzung der Latrine aus.

2. Weitere Wertmarken können beim Marketender käuflich erworben werden.

3. Die Wertmarken sind vor Benutzung der Latrine beim jeweiligen Toilettendienst abzugeben.

 

Ringsted, den 22.09.1993

 

gez.

Klosowski
Oberfeldveterinär und
Beauftragter für das Latrinenwesen
der Streitkräfte (BeLa)

Autor: Ruske

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